05.11.2011,
Ab 1. Jänner 2012 ist es soweit: Bei Staubildung ist die Rettungsgasse auf den österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen bzw. Autostraßen Pflicht. Damit kommt der Gesetzgeber einem langjährigen Wunsch der Einsatzorganisationen und der ASFINAG nach. Die Rettungsgasse sichert im Ernstfall schnelle Hilfe. Aus Erfahrungen wissen wir: Durch die Rettungsgasse kommen Rettung, Feuerwehr, Polizei und sonstige Einsatzkräfte um bis zu vier Minuten schneller zu den Unfallopfern. Die Überlebenschancen von schwer Verletzten steigen dadurch um bis zu 40 Prozent.
Aber die Rettungsgasse funktioniert nur, wenn sich alle daran halten. Die ASFINAG arbeitet daher schon seit langem an den organisatorischen Vorbereitungen. Dazu zählt auch, die Öffentlichkeit möglichst breit und umfassend über diese wichtige Änderung der Straßenverkehrsordnung zu informieren. Nur dann ist ein reibungslosenr Start der Rettungsgasse sicherzustellen. Im Rahmen einer Informationsoffensive der ASFINAG (beginnend mit einer Pressekonferenz am 7. November 2011) werden alle Kanäle der Kommunikation genutzt.
Quelle: LFV-Steiermark, ASFINAG