Sonstige Tätigkeiten 2016
22.03.2016,
Hinweise und Sicherheitstipps rund um das "Osterfeuer"
Das Abbrennen von „Brauchtumsfeuern“ unterliegt generell sehr strengen Vorschriften, die landesgesetzlich geregelt sind. In der Steiermark gibt es, je nach Gemeinde und Region, unterschiedliche Regelungen. Mancherorts, wie z.B., in Graz, gilt ein ausnahmsloses ganzjähriges Verbot. Im Grazer Umland, mitunter auch in Gemeinden der Bezirke Graz-Umgebung oder Leibnitz, darf pro Gemeinde nur ein Brauchtumsfeuer entfacht werden. Meist von der Gemeinde veranstaltet. Eine Verordnung legt je nach Feinstaubbelastung unterschiedliche Einschränkungen für Gemeinden fest. Grundlage ist das Bundes-Luftreinhaltegesetz, das aber auch Sonderregelungen zugesteht.
Vor der Planung bzw. Durchführung eines Osterfeuers ist es ratsam, sich bei der zuständigen Gemeinde bzw. der Bezirksverwaltungsbehörde (BH) über die vorgeschriebenen Auflagen zu erkundigen. Bei Nichtbeachtung der Vorschriften drohen Verwaltungsstrafen in der Höhe von bis zu mehreren Tausend Euro.
Bilder und Bericht: LFV-Steiermark/ BR. d.ÖBFV Thomas Meier
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